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Lenkerberechtigung Av
rufzeichen

Wissenswertes:

Die Ausbildung für das Lenken aller Motorräder bis max. 25 KW
und nicht mehr als 0,16 KW pro kg Leergewicht. Nach zwei Jahren gilt dieser Schein automatisch für alle Motorräder. Eine neuerliche Prüfung oder umschreiben des Scheines ist nicht notwendig.

Mindestalter: 18 Jahre (am Tag der Prüfung)

Vom Gesetzgeber sind dir vorgeschrieben:
Theorieunterricht: 34 Unterrichtseinheiten
– 26 Unterrichtseinheiten allgemeiner Teil
(ist man bereits im Besitz eines Führerscheins
der Klasse B so kann der allgemeine Teil entfallen)
– 8 Unterrichtseinheiten A-klassenspezifisch

Praktische Schulung:
– 12 Unterrichtseinheiten (mindestens) für die Klasse A (à 50 Minuten)
– 6 Stunden Erste Hilfe Kurs

1. Ausbildungsphase
– Anmeldung in der Fahrschule
– BIKE Seminar Freitag & Samstag (siehe Termineinteilung)
– 8Praxisstunden
– PC-Prüfung
– Fahrprüfung

Prüfungsablauf:
Die Theorie-Prüfung findet an einem PC statt, die Prüfungsfragen sind im Multiple-Choice-Verfahren (mehrere Antwortmöglichkeiten) zu beantworten.

Achtung: Bei einer Frage können eine bis alle Antworten richtig sein.
Eine Frage gilt als richtig beantwortet, wenn alle richtigen Antworten
auch als solche markiert wurden.

Nach bestandener Theorie-Prüfung findet die Praxis-Prüfung statt. (Theorie und Praxisprüfung können nicht an einem Tag absolviert werden.) Wird ein Prüfungsteil nicht bestanden, kann dieser
frühestens nach 14 Tagen wiederholt werden.

Mit der bestandenen Prüfung ist die 1. Ausbildungsphase
abgeschlossen. Nun erhältst du deinen Führerschein.

BIKE Seminar:

8 Einheiten Theorie

Freitag: 14.25 bis 16.05 Uhr und 17.10 bis 19.00 Uhr
Samstag: 08.00 bis 09.40 Uhr und 09.50 bis 11:30 Uhr

4 Einheiten Praxis
Freitag: 16.15 bis 17.05 Uhr
Samstag: 11.40 bis 14.10 Uhr oder 14.25 bis 16.55 Uhr

Probezeit:
Der Führerschein auf Probe ist – unabhängig vom Alter bei Ersterteilung –
für 2 Jahre gültig. In dieser Zeit gilt striktes Alkoholverbot (Limit 0,1 Promille).
Bei schweren Verstößen innerhalb der Probezeit
(z.B. Fahrerflucht, Geschwindigkeitsdelikt, Vorrangverletzung etc.)
wird von der Behörde eine kostenpflichtige Nachschulung angeordnet.
Dadurch verlängert sich die Probezeit um ein Jahr.

Mehrphase
Das Training:
Das Fahrsicherheitstraining wird von uns in Zusammenarbeit mit mit einem geeigneten Fahrtechnikzentrum durchgeführt.
Prüfungen sind in der 2. Ausbildungsphase nicht vorgesehen.

 

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